Fluggastrechte

Fluggastrechte gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Sehr geehrte Fluggäste,

wir möchten Sie über Ihre Rechte im Falle von Flugunregelmäßigkeiten informieren, die durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt werden. Diese Rechte gelten, wenn Sie:

1. Von einem Flughafen in der EU abfliegen oder
2. Von einem Flughafen außerhalb der EU zu einem Flughafen in der EU fliegen, sofern die Fluggesellschaft in der EU ansässig ist.

Recht auf Information:
Sie haben das Recht, über Ihre Rechte informiert zu werden, wenn es zu Verspätungen, Annullierungen oder einer Nichtbeförderung kommt.

Recht auf Betreuung:
Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen steht Ihnen Betreuung zu, die Mahlzeiten, Erfrischungen und, falls notwendig, eine Hotelunterbringung inklusive Transport zum und vom Flughafen umfasst.

Recht auf Entschädigung:
Sollten Sie wegen einer Annullierung oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden Ihr Ziel erreichen, steht Ihnen eine finanzielle Entschädigung zu, sofern der Grund für die Annullierung oder Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich der Kontrolle der Fluggesellschaft entziehen. Die Entschädigungshöhe ist gestaffelt:

– 250 Euro für alle Flüge von 1500 Kilometern oder weniger;
– 400 Euro für alle innergemeinschaftlichen Flüge von mehr als 1500 Kilometern und für alle anderen Flüge zwischen 1500 und 3500 Kilometern;
– 600 Euro für alle Flüge, die nicht unter die vorherigen Punkte fallen und mehr als 3500 Kilometer betragen.

Recht auf Erstattung oder Umleitung:
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder Sie mit einer großen Verspätung konfrontiert sind, können Sie die Erstattung des vollen Ticketpreises für die nicht angetretenen Flugteile oder die bereits absolvierten Flugteile verlangen, sofern der Flug zwecklos geworden ist. Alternativ können Sie auf die nächstmögliche Beförderung zum Zielort bestehen. Die Erstattung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

Recht auf Hilfeleistung bei Nichtbeförderung:
Falls Sie gegen Ihren Willen nicht befördert werden, haben Sie Anspruch auf die gleichen Leistungen und Entschädigungen wie bei einer Flugannullierung.

Beschwerdeverfahren:
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihre Rechte nicht eingehalten wurden, haben Sie das Recht, Beschwerde bei der nationalen Durchsetzungsstelle einzulegen.

Bitte beachten Sie, dass diese Rechte unter bestimmten Bedingungen angewendet werden und Ausnahmen bestehen können. Für detaillierte Informationen zur EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 lesen Sie diese bitte.

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Günstig. Gut. Fliegen.

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Liebe Passagiere,

Wir weisen darauf hin, dass es in der Natur unseres jungen Start-ups Berways liegt, dass bestimmte Betriebsabläufe gelegentlich nicht wie vorgesehen funktionieren. Sollten Ihnen Unregelmäßigkeiten auffallen, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren oder uns Ihr Feedback zu senden. Ihr Feedback ist für uns äußerst wichtig, damit wir unsere Dienstleistungen gemeinsam mit Ihnen und anderen geschätzten Kunden auch in Zukunft weiter verbessern können.

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