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Gepäck

Mit Gepäck verreisen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Gepäck. Erfahren Sie alles Wissenswerte zu Gepäckmaßen, -gewichten und den geltenden Gepäckrichtlinien. Auch für besondere Gepäckarten wie Sportgeräte oder Musikinstrumente stellen wir Ihnen hier alle relevanten Informationen übersichtlich zur Verfügung.

Handgepäck

Die erlaubte Menge an Handgepäck richtet sich nach dem gebuchten Tarif:

TarifErlaubtes Handgepäck
Basic1x kleines Handgepäck (40 × 30 × 10 cm)
Classic1x kleines + 1x großes Handgepäck (55 × 40 × 23 cm, max. 8 kg)
Plus1x kleines + 1x großes Handgepäck (55 × 40 × 23 cm, max. 8 kg)

Wichtig:

  • Das kleine Handgepäck muss unter dem Vordersitz verstaubar sein.

  • Wertgegenstände und Medizin gehören  ins Handgepäck.

Auch das aufgegebene Gepäck hängt vom gebuchten Tarif ab:

TarifAufgabegepäck (max. 23 kg, max. 158 cm Gurtmaß)
BasicKein Aufgabegepäck inklusive
Classic1 Gepäckstück inklusive
Plus2 Gepäckstücke inklusive

Maximalgewicht je Gepäckstück: 32 kg (auch mit Aufpreis nicht überschreitbar). Der Gepäckabschnitt, den Sie beim Check-in erhalten, dient als Nachweis über Gewicht und Anzahl.

Wenn Sie als Charterflug-Passagier mit Berways reisen, gilt für Sie automatisch der Economy Classic Tarif. Dieser beinhaltet:

  • Ein kleines und ein großes Handgepäckstück

  • Ein Aufgabegepäckstück bis zu 23 kg

Möchten Sie zusätzliche Services hinzubuchen, können Sie dies ganz einfach über den Bereich „Meine Buchung“ tun.

Bitte beachten Sie: Es gelten die Freigepäckregelungen, die Ihnen bei der Buchung mitgeteilt wurden.

Für Kinder unter 2 Jahren (Infants) gelten folgende Regelungen:

  • 1x Babytasche (40 × 30 × 10 cm) als Handgepäckstück inklusive

  • Zusätzlich 1x kostenfreies Sondergepäck: Buggy, Kinderwagen, Kindersitz oder Kinderreisebett

Gepäckstücke, die über die regulären Maße oder Gewichte hinausgehen, müssen vorab bei Berways angemeldet bzw. bei der Buchung angegeben werden. Dazu zählen:

  • Sperriges oder empfindliches Gepäck

  • Sportgeräte (z. B. Fahrräder, Golfsets, Skier)

  • Waffen (nur unter strengen Auflagen)

  • Keine Tiere werden transportiert (Ausnahme: angemeldete Assistenzhunde)

  • Sonder- und Übergepäck ist gebührenpflichtig

  • Es besteht nur ein Beförderungsanspruch, wenn Berways das Gepäck vorher bestätigt

Folgende Gegenstände dürfen weder im Hand- noch im Aufgabegepäck mitgeführt werden:

  • Explosivstoffe, Gase, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Materialien

  • Waffen oder waffenähnliche Gegenstände (nur mit Genehmigung und gesonderter Verpackung)

  • Zippo-Feuerzeuge, Flüssigbrennstoffe, Nassbatterien

  • Elektronische Zigaretten: nur im Handgepäck erlaubt

Zusätzlich im Handgepäck verboten:

  • Scharfe oder spitze Gegenstände (z. B. Scheren, Rasierklingen, Stricknadeln)

  • Sportgeräte (z. B. Schläger, Skateboards)

  • Flüssigkeiten über 100 ml (nur in zugelassenem 1-Liter-Beutel erlaubt)

Für Reisende, die Sportwaffen oder wettbewerbstaugliche Feuerwaffen mit Berways transportieren möchten, gelten folgende Bestimmungen:

  • Reisende müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder in Begleitung einer Person reisen, die mindestens 18 Jahre alt ist.
  • Sportflinten mit Läufen von maximal 60 cm
  • Sportgewehre aller Kaliber (einschließlich Luftgewehre), jedoch keine halbautomatischen Waffen mit einem größeren Kaliber als .22
  • Sport-Einzelladerwaffen mit einem Kaliber von maximal .22
  • Jegliche Gewehre und Handfeuerwaffen mit einem Kaliber von maximal .22
  • Alle Waffen müssen ungeladen sein und in einer geeigneten Waffentasche transportiert werden.
  • Pro Fluggast sind maximal 5 kg Munition erlaubt, sicher verpackt idealerweise in der Originalverpackung des Herstellers.
  • Munition mit explosiven oder entzündbaren Projektilen ist untersagt.
  • Kontaktieren Sie unser Kundenserviceteam vor Ihrer Reise, um die Mitführung von Sportwaffen anzukündigen.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die folgenden Dokumente mitführen:
    • Unterlagen und Lizenzen
    • Export-/Import-Lizenzen
    • Genehmigungen von lokalen und nationalen Behörden
  • Erscheinen Sie mindestens 90 Minuten vor der planmäßigen Abflugzeit am Gepäckabgabeschalter, um alle erforderlichen Prüfungen durchführen zu lassen. Bei verspäteter Ankunft könnte die Mitnahme der Waffen möglicherweise nicht gewährleistet werden.

Wenn Sie Ihr Fahrrad mit Berways befördern möchten, beachten Sie bitte die folgenden Richtlinien, um eine sichere Reise im Frachtraum zu gewährleisten:

  • Ihr Fahrrad muss in einen speziellen Fahrradkoffer oder eine Fahrradtasche verpackt werden.
  • Pro Koffer oder Tasche ist nur ein Fahrrad erlaubt.
  • Der Lenker muss bündig mit dem Rahmen abschließen.
  • Die Pedale müssen entfernt oder bündig mit dem Rahmen abschließen.
  • Es dürfen keine anderen Gegenstände (z. B. Kleidung) im Fahrradkoffer oder der Fahrradtasche mitgeführt werden.
  • Wir empfehlen dringend, die Luft aus den Reifen abzulassen.
  • Verpacken Sie Ihr Fahrrad, wenn möglich, in einem stabilen Koffer, um während des Transits zusätzlichen Schutz zu gewährleisten.
  • Elektro-Fahrräder können auf unseren Flügen nicht befördert werden.

Beschädigtes Gepäck:

Es tut uns aufrichtig leid, dass Ihr Gepäck beschädigt wurde. Falls der Schaden während des Transports durch uns entstanden ist, setzen wir alles daran, es schnellstmöglich zu reparieren oder zu ersetzen.

Bitte füllen Sie einen Schadensbericht an unserem Gepäckabfertigungsschalter in der Ankunftshalle des Flughafens aus. Sollte kein Schalter verfügbar sein, kontaktieren Sie bitte umgehend unseren Kundenservice. Fotografieren Sie den Schaden unbedingt noch vor Verlassen des Flughafens und melden Sie ihn innerhalb von 7 Tagen nach Ihrer Ankunft.

Verspätetes Gepäck:

Falls Ihr Gepäck nach der Landung nicht auffindbar ist, wenden Sie sich an unser Gepäckserviceteam in der Ankunftshalle. Melden Sie den Schaden innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft bein unserem Kundenservice, wenn Ihr Gepäck nicht auffindbar ist.

Die Gründe für verspätetes Gepäck können technische Probleme mit dem Gepäcksystem, menschliche Fehler oder technische Probleme mit dem Flugzeug sein. 

Was als Nächstes passiert:

Innerhalb von 5 Tagen nach Ihrer Ankunft: Mehr als 90 % der verspäteten Gepäckstücke werden innerhalb der ersten fünf Tage gefunden. Wenn wir Ihr Gepäck finden, informieren wir Sie und organisieren die Rückgabe.

6 bis 45 Tage nach Ihrer Ankunft: Finden wir Ihr Gepäck nicht innerhalb von fünf Tagen, suchen wir weiter und informieren Sie über den Status.

Bei Reisen nach Ägypten oder Marokko müssen Gepäckstücke persönlich am Flughafen abgeholt werden.

Verlorene Gepäckstücke nach 45 Tagen:

Wenn Ihr Gepäck auch nach 45 Tagen nicht gefunden wird, können Sie eine Entschädigung beantragen. Wir speichern die Details und informieren Sie, falls Ihr Gepäck später gefunden wird.

Essentielle Gegenstände und Verlorene Gegenstände:

Für den Fall, dass wir Ihr Gepäck nicht innerhalb von 24 Stunden zurückgeben können, erstatten wir bis zu 25 € pro Person und Tag für bis zu drei Tage für notwendige Ausgaben. Beantragen Sie die Rückerstattung online und bewahren Sie alle Quittungen auf.

Haben Sie etwas verloren? Melden Sie sich bei unserem Gepäckservice-Team am Flughafen oder am Fundbüro des Flughafens. Gegenstände, die nicht innerhalb von 24 Stunden abgeholt werden, gehen an das Fundbüro des Flughafens.

FAQ

Was muss ich bei der Mitnahme von Smart Baggage beachten?

Wenn Sie bei Berways Ihr Smart Baggage aufgeben möchten, beachten Sie bitte, dass die Lithiumbatterie vor dem Check-in entfernt werden muss. Diese muss dann im Handgepäck mitgeführt werden, wenn das Gepäck in der Kabine transportiert wird. Auch wenn Ihr Smart Baggage in der Kabine befördert werden soll, muss die Lithiumbatterie vor dem Abflug ausgebaut werden. Smart Baggage mit fest verbautem Akku nicht befördert werden und sind an Bord verboten.

Sie können jederzeit über unsere Website ein zusätzliches Gepäckstück zu Ihrer Buchung hinzufügen.

Jeder Passagier darf ein kleines Handgepäck (max. Größe 40 x 30 x 10 cm) mit an Bord nehmen. Ein größeres Handgepäckstück kann hinzugebucht werden. Auf ausgebuchten Flügen kann es vorkommen, dass wir Sie bitten, Ihr Handgepäck einzuchecken. Dies ist kostenfrei, wenn die Bestimmungen für Handgepäck erfüllt sind.

Jeder Fluggast kann bis zu 2 Gepäckstücke hinzubuchen und aufgeben, wobei jedes einzelne nicht schwerer als 32 kg sein darf.

Aus Sicherheitsgründen muss Ihr Reisegepäck bestimmte Auflagen erfüllen und Beschränkungen einhalten. Ebenso sind besondere Maßnahmen und Vorschriften zu beachten. 

  • Es ist verboten, Gegenstände mitzuführen, die geeignet sind, das Flugzeug, die Ausrüstung an Bord oder Personen zu gefährden. Dazu gehören unter anderem Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe sowie flüssige Stoffe, die gemäß den Gefahrgutvorschriften als klassifiziert sind. Gefahrgut
  • Die Mitnahme von einzeln mitgebrachten Lithium-Batterien oder Lithium Akkumulatoren, wie sie in Laptop-Computern üblich sind, im aufgegebenen Gepäck ist nicht gestattet. Es ist untersagt, Gegenstände zu befördern, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Art für den Transport ungeeignet sind.
  • Der Fluggast darf weder im Handgepäck noch an der Person Waffen jeglicher Art, einschließlich Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, sowie Behälter unter Gasdruck, die für Angriffs- oder Verteidigungszwecke verwendet werden können, mitführen. Ebenso sind Munition und explosionsgefährliche Stoffe untersagt. Benzinfeuerzeuge (Zippos) und E-Zigaretten sind ebenfalls verboten. Der Fluggast darf jedoch ein Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen. 
  • Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen Spielzeuggewehre (Plastik oder Metall), Katapulte, Besteck, Rasierklingen (sowohl mit Sicherheits- als auch offener Klinge), handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet, werden können, Stricknadeln, Sportschläger und andere Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann (z. B. Skateboard, Angelrute oder Paddel), sowie jegliche anderen scharfen Objekte transportiert werden. Dies gilt auch für Nagelscheren, -feilen, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke), sowie für Kerzen mit Gel-Anteil, Schuheinlagen mit Gel-Anteil, Schneekugeln oder ähnliche Dekorationen, unabhängig von Größe oder Flüssigkeitsmenge. Um Verletzungen zu vermeiden, müssen sämtliche scharfen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck sicher und geschützt verpackt sein.
Kann Ihr Gepäck nicht in kompakten Behältnissen transportiert werden, wird dies als Sperrgepäck aufgegeben. Dieses wird, solange es nicht ein Gewicht von 23 kg überschreitet mit normalem Reisegepäck gleichgestellt. So wird für jedes Gepäckstück lediglich der normale Übergrößenzuschlag berechnet. Das Gepäck darf aber das Grütelmaß von 275cm nicht überschreiten.

Kann Ihr Sportgerät nicht in kompakten Behältnissen als normales Aufgabegepäck transportiert werden, wird dies als deklariertes Sportgepäck aufgegeben.

Sportgepäck wird als Sondergepäck behandelt und muss separat verpackt werden. Wir empfehlen, das Sportgepäck in einem stabilen Behälter aufzugeben. Beim Check-in muss erkennbar sein, dass es sich um Sportgepäck handelt.

Bitte beachten Sie, dass E-Fahrräder nicht gestattet sind.

Sportwaffen, Munition und Gegenstände, die den Anschein von Waffen, Munition oder explosiven Stoffen erwecken, müssen vor Reiseantritt der Fluggesellschaft gemeldet werden. Die Beförderung solcher Gegenstände ist nur möglich, wenn sie den Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck entsprechen. Weitere Einzelheiten werden bei der entsprechenden Anmeldung mitgeteilt.

Ja, bei Berways können Musikinstrumente als Handgepäck mitgenommen werden, sofern sie die Maße vom gebuchten Handgepäck nicht überschreiten. Auch wenn sie die maximale Größe leicht überschreiten, dürfen folgende Musikinstrumente an Bord gebracht werden: Klarinetten, Flöten, Waldhörner, Oboen, Geigen und Trompeten.

Musikinstrumente wie Gitarren, die in einem Soft-Case transportiert werden, können in der Kabine ausschließlich auf einem zusätzlichen Sitzplatz (extra Ticket) befördert werden.

Die Mitnahme eines Rollstuhls für einen mobilitätseingeschränkten Fluggast ist kostenlos möglich, muss jedoch bei der Buchung angegeben werden. Elektrobetriebene Rollstühle können aufgrund begrenzter Frachtraumkapazitäten nur eingeschränkt befördert werden. Der Rollstuhl muss in einem Zustand sein, der eine sichere Verladung und Beförderung gewährleistet. Ein Beförderungsanspruch besteht nur, wenn die geplante Mitnahme des Rollstuhls vorab unter Angabe von Abmessungen und Gewicht angemeldet und von der Fluggesellschaft bestätigt wurde. Es müssen insbesondere die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter eingehalten werden. Demnach müssen die Akkus/Batterien entfernt werden und im Handgepäck mitgeführt werden.
Tiere jeglicher Art sind auf unseren Flügen nicht erlaubt und werden abgewiesen. Dies gilt nicht für ausgebildete Assistenzhunde, die im Voraus angemeldet werden müssen. Assistenzhunde werden kostenlos befördert.