Reisen mit Kindern
Bei BERWAYS wissen wir, dass Reisen mit Kindern manchmal aufregend, und ein etwas hecktisch, sein können. Deshalb haben wir für dich alle wichtigen Infos für eure Reise zusammengestellt. An Bord unserer Flugzeuge werden die Kleinen von unserer Crew mit einem extra Lächeln und viel Aufmerksamkeit begrüßt.
Kostenlose Sitzplatzreservierung
Fliegst du mit mindestens einem Kind, das noch keine 16 Jahre alt ist? Dann ist die Sitzplatzreservierung für euch kostenlos! Schließlich soll der Start in eurer Reise so entspannt wie möglich sein.
Alleinreisende Kinder
Die Beförderung von alleinreisenden Kindern unter 16 Jahren können wir leider nicht ermöglichen. Eine Beförderung erfolgt nur, wenn eine erziehungsberechtigte Person mitreist, die mindestens 16 Jahre alt ist.
Ab einem Alter von 16 Jahren dürfen Kinder bzw. Jugendliche alleine reisen.
Kinder bis 2 Jahre (Infants) - Allgemeines
Kleinkinder bis 2 Jahre, auch Infant gennant, dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen fliegen. Dabei ist pro Erwachsenen nur ein Infant möglich. Sie können ganz bequem auf dem Schoß eines Erwachsenen mitreisen und brauchen keinen eigenen Sitzplatz. Für Kleinkinder fällt eine kleine Gebühr an. Wenn du möchtest, kannst du aber auch einen eigenen Sitzplatz für dein Kind buchen (Kinderrückhaltesystem benötigt). Falls die erwachsene Begleitperson nicht erziehungsberechtigt ist, hat sie bei der Abfertigung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
Neugeborene bis zum Alter von 48 Stunden werden zur Vermeidung gesundheitlicher Schäden nicht befördert, bis zum Alter von 7 Tagen ist eine ärztliche Bestätigung vorzulegen.
Sobald dein Kind das 2. Lebensjahr beendet hat oder es bis zum Flugtag beenden wir, braucht es einen eigenen Sitzplatz.
Kinder bis 2 Jahre (Infants) - Gepäck
Für Kleinkinder unter 2 Jahren ist eine Babytasche mit den Maßen 40 x 30 x 10 cm und 5 kg kostenlos.
Pro Kleinkind bzw. Infant (bis zum vollendeten 2. Lebensjahr) kann zusätzlich und kostenfrei ein Kinderwagen oder ein Buggy oder ein Kindersitz oder ein Kinderreisebett befördert werden.
Kinder bis 2 Jahre (Infants) - Kinderrückhaltesystem
Kleinkinder müssen gemäß EU‐OPS 1.320 und EU‐OPS 1.730 auf dem Schoß der erwachsenen Begleitperson und mit Sicherung durch einen im Flugzeug erhältlichen Schlaufengurt („Loopbelt“), der gekoppelt ist mit dem Sicherheitsgurt der Begleitperson, befördert werden, sofern kein anderes Kinderrückhaltesystem („KRS“) verwendet wird.
BERWAYS akzeptiert neben der Sicherung von Kleinkindern mit Loopbelts auch andere KRS für Kleinkinder und Kinder. BERWAYS stellt außer dem Loopbelt keine anderen KRS zur Verfügung.
Wünscht der Fluggast ein anderes KRS, so muss er ein Eigenes mitbringen.
Bitte beachte, dass für die Beförderung eines Kleinkindes mit einem anderen KRS als dem Loopbelt ein separater Sitzplatz zum Kinderpreis gebucht werden muss.
Geeignete KRS neben dem Loopbelt für BERWAYS Flugzeuge sind:
- Die Maße des KRS dürfen in der Breite 43 cm maximal betragen.
- Es dürfen nur KRS verwendet werden, die zur Befestigung durch Zweipunktgurte (Beckengurt) zugelassen sind.
- KRS, die von der Behörde eines JAA‐Mitgliedstaates, der FAA oder Transport Canada für die ausschließliche Verwendung in Luftfahrzeugen zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sind.
- KRS, die gemäß der UN‐Norm ECE R 44, ‐03 oder einer neueren Version für die Verwendung in Kraftfahrzeugen zugelassen sind.
- KRS, die gemäß der kanadischen CMVSS 213/213.1 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen sind.
- KRS, die gemäß der US‐amerikanischen Norm FMVSS Nr. 213 für die Verwendung in Kraftfahrzeugen und Luftfahrzeugen zugelassen und mit einem Aufkleber mit folgender roter Aufschrift versehen sind “THIS CHILD RESTRAINT SYSTEM CONFORMS TO ALL APPLICABLE FEDERAL MOTOR VEHICLE SAFETY STANDARDS“ und “THIS RESTRAINT IS CERTIFIED FOR USE IN MOTOR VEHICLES AND AIRCRAFT”.
Die Begleitperson muss, den Weisungen des Kabinenpersonals folgend, auf dem Platz direkt neben dem KRS sitzen und ist verantwortlich für das korrekte Befestigen des KRS auf dem Passagiersitz und das Sichern des Kindes im KRS.
Das Kabinenpersonal kann die Nutzung eines KRS an Bord trotz bestätigter Buchung ablehnen, falls die Einhaltung der Sicherheitskriterien nicht gewährleistet werden kann (z.B. wenn der Kindersitz defekt ist oder sich nicht auf dem Flugzeugsitz befestigen lässt).
Erfahrungsgemäß haben sich die folgenden Modelle mit dem Zulassungssiegel „For use in aircraft“ des TÜV Rheinland als besonders geeignet erwiesen.
Kinder unter 16 Jahren
Die Beförderung eines Kindes ab dem vollendeten 2. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist nur in Begleitung einer Person ab 16 Jahren möglich, die bei der Abfertigung die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
Unbegleitete Kinder (Bis 16 Jahre) werden aktuell nicht befördert.
Reiseunterlagen
Jedes Kleinkind und Kind muss bei der Abfertigung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass Kinderreisepass o.ä.) vorlegen. Bei internationalen Flügen sind gegebenenfalls weitere Reiseunterlagen, die für die Ein‐/Ausreise ins/aus dem Zielland erforderlich sind (Visa, Impfzeugnisse und Ähnliches) vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in manchen Ländern Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Authorisierungsformular ihrer/ihres Erziehungsberechtigten vorweisen müssen, um ihren Heimatstaat verlassen zu dürfen (Prävention gegen Kindesentführung). Es ist Sache des Fluggastes, etwa erforderliche Unterlagen mitzuführen. Bei Nichtvorlage kann BERWAYS die Beförderung verweigern. Die Vorlage eines gültigen geeigneten Ausweisdokuments (Kinderreisepass) gilt auch für Kinder und Kleinkinder.
Schwangerschaft
Schwangere dürfen bis zur Vollendung der 32. Schwangerschaftswoche reisen, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung (Mutterpass) vorlegen, die ihr Schwangerschaftsstadium belegt. Fällt der Flug auf den Zeitraum nach der 32. Schwangerschaftswoche, kann BERWAYS die Beförderung verweigern. Dies gilt bereits für den Hinflug, wenn nur der Rückflug in diesen Zeitraum fällt. Zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken empfehlen wir in jedem Fall, vor Reiseantritt den behandelnden Arzt zu konsultieren.