Gepäck

Freigepäck

  • 1x kleines Handgepäck
    (40 x 30 x 10 cm & max. 5 kg)
  • 1x kleines Handgepäck
    (40 x 30 x 10 cm & max. 5 kg)
  • 1x großes Handgepäck
    (55 x 40 x 23 cm & max. 8 kg)
  • 1x Aufgabegepäck 23 kg
    (max. Gürtelmaß von 158cm)
  • 1x kleines Handgepäck
    (40 x 30 x 10 cm & max. 5 kg)
  • 1x großes Handgepäck
    (55 x 40 x 23 cm & max. 8 kg)
  • 1x Aufgabegepäck 23 kg
    (max. Gürtelmaß von 158cm)
  • 1x kleines Handgepäck
    (40 x 30 x 10 cm & max. 5 kg)
  • 1x großes Handgepäck
    (55 x 40 x 23 cm & max. 8 kg)
  • 2x Aufgabegepäck 23 kg
    (max. Gürtelmaß von 158cm)
  • 1x kleines Handgepäck
    (40 x 30 x 10 cm & max. 5 kg)
  • 1x großes Handgepäck
    (55 x 40 x 23 cm & max. 8 kg)
  • 2x Aufgabegepäck 23 kg
    (max. Gürtelmaß von 158cm)
  • 1x kleines Handgepäck
    (40 x 30 x 10 cm & max. 5 kg)
  • 1x Aufgabegepäck 23 kg
    (max. Gürtelmaß von 158cm)

Für Kleinkinder unter 2 Jahren ist eine Babytasche mit den Maßen 40 x 30 x 10 cm und 5 kg frei. Pro Kleinkind bzw. Infant (bis zum vollendeten 2. Lebensjahr) kann zusätzlich ein Kinderwagen oder ein Buggy oder ein Kindersitz oder ein Kinderreisebett befördert werden.

ALLGEMEINES

Für das kleine Handgepäck gelten die Maße: 40 x 30 x 10 cm und ein maximales Gewicht von 5 kg.

Für das große Handgepäck gelten die Maße: 55 x 40 x 23 cm und ein maximales Gewicht von 8 kg.

Die maximalen zulässigen Maße für das Aufgabegepäck ist ein Gürtelmaß von 158cm. Aus Sicherheits‐ und Arbeitsschutzgründen darf ein einzelnes aufgegebenes Gepäckstück, unabhängig von der Freigepäckmenge, grundsätzlich nicht schwerer als 32 kg sein.

Bis 2 Stunden vor Abflug (ausgenommen Sondergepäck) kannst du weitere Gepäckstücke jederzeit online hinzubuchen. Dazu meldest du dich einfach in deinem BERWAYS Kundenkonto an oder gehst auf „Meine Buchung“ und gibst dort deine Buchungsnummer ein.

Am Flughafen kannst du am Check-in-Schalter kurzfristig weiteres Gepäck gegen eine höhere Gebühr hinzubuchen. Weitere Informationen erhältst du direkt am Check-in-Schalter oder bei unserem jeweiligen Handling Agenten.

Gepäck, das nicht als Freigepäck gilt,  insbesondere wegen seines Gewichts, seiner Sperrigkeit oder anderer Erschwernisse beim Transport (z. B. Sportgeräte oder Waffen), musst du bei uns anmelden und ist gebührenpflichtig (ausgenommen Mobilitätshilfen usw.). Bitte führe die Anmeldung spätestens 72 Stunden vor deinem Abflug durch. Wenn du das nicht tust, besteht kein Anspruch auf Beförderung deines Gepäcks.

Erst wenn du eine Rückbestätigung von uns erhalten hast, ist dein Sondergepäck zur Mitnahme zugelassen. Ob dein Gepäck transportiert werden kann, hängt von der verfügbaren Kapazität und den Sicherheitsbestimmungen ab. Daher kann die Mitnahme in der Menge beschränkt oder in Einzelfällen vollständig abgelehnt werden. 

Bitte verpacke dein Sondergepäck ausreichend und geeignet, damit es für die Reise geschützt ist und keine äußeren oder inneren Beschädigungen auftreten. Wir können Sondergepäck ablehnen, wenn es nicht ordnungsgemäß verpackt ist. Wenn wir Gepäck annehmen, das bei der Entgegennahme nicht als unzureichend verpackt erkennbar war, übernehmen wir keine Haftung für eventuelle Schäden.

Fahrräder sind in einer geeigneten Verpackung aufzugeben. Dabei müssen Lenkstangen nach innen gedreht, Vorderräder arretiert, Pedale entfernt und die Luft aus den Reifen herausgelassen werden. Elektrische Fahrräder sind vom Transport ausgeschlossen.

Die Mitnahme von Tieren (mit Ausnahme anerkannter Assistenzhunde) ist auf BERWAYS-Flügen nicht möglich.

Bis zu zwei Rollstühle bzw. Mobilitätshilfen für beeinträchtige Fluggäste werden im Frachtraum transportiert. Die Rollstühle bzw. Mobilitätshilfen sollten zusammenklappbar sein.

Die Frachtraumgröße als auch vorgeschriebene Frachtraumgewichtsbelastungen können den Transport insbesondere von batteriebetriebenen Rollstühlen oder Mobilitätshilfen unmöglich machen. Bitte beachte, dass batteriebetriebenen Rollstühlennur aufrecht transportiert werden können und daher die Maße der Flugzeug‐Frachtraumklappe unter Umständen eine Verladung unmöglich machen können, ferner muss der Akku vor Abflug entfernt und in der Kabine transportiert werden. Ebenso kann eine Ver‐ bzw. Entladung an einem Flughafen aufgrund fehlender Verladehilfsmittel unmöglich sein.

Ein Beförderungsanspruch besteht daher und aufgrund von Gefahrgutvorschriften (insbesondere sind Nassbatterien verbotene Gegenstände, zugelassen sind aber Trocken‐und Gelbatterien) nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Rollstuhls bzw. der Mobilitätshilfe rechtzeitig (bis spätestens 72Stunden vor Abflug) unter Angabe derAbmessungen und des Gewichts über unseren Kundenservice angemeldet wird.

Medizinische Hilfsmittel, Geräte und Medikamente sind aus Sicherheitsgründen anmeldepflichtig und werden für den persönlichen Bedarf, gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes und sofern nicht verboten, nach schriftlicher Rückbestätigung bis zu einem Umfang von max. 10 kg pro Passagier im Laderaum transportiert, sofern sie nicht unter zulässiges Hand‐/Kabinengepäck fallen.

Ein Beförderungsanspruch von Assistenzhunde besteht aus Sicherheits‐ und Platzgründen nur, wenn die beabsichtigte Beförderung des Assistenzhundes schriftlich oder telefonisch dem Kundenservice angemeldet wird.

Es tut uns leid, dass dein Gepäck verloren gegangen oder beschädigt wurde.

Melde den Schaden oder Verlust unverzüglich am Zielflughafen beim zuständigen Abfertigungsagenten („Lost & Found“) und lasse ein Schadensprotokoll aufnehmen. Alternativ kannst du die Schadensanzeige an BERWAYS senden.

Wird der Verlust oder Schaden erst nach Verlassen des Flughafengeländes gemeldet, musst du nachweisen, dass dieser nicht zwischen Gepäckausgabe und Meldung eingetreten ist.

Sicherheit

Du darfst als Gepäck weder aufgegeben noch als Handgepäck Gegenstände mitführen, die das Flugzeug, die Ausrüstung an Bord oder andere Personen gefährden könnten. Dazu gehören insbesondere Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxidierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche, giftige oder aggressive Stoffe sowie alle flüssigen Substanzen, die nach den Gefahrgutvorschriften als Gefahrgut klassifiziert sind. Auch Gegenstände, die nach unserer Einschätzung wegen ihres Gewichts, ihrer Größe oder Art für den Transport ungeeignet sind, dürfen nicht mitgeführt werden. Explosionsgefährliche Stoffe jeder Art sind verboten. Benzinfeuerzeuge (z. B. Zippos) dürfen nicht mitgeführt werden; ein Gasfeuerzeug darf hingegen am Körper getragen werden. Die Mitführung von Waffen jeder Art, insbesondere Schuss-, Hieb- und Stoßwaffen sowie Sprühgeräte, musst du vor Reiseantritt bei uns anmelden. Wir entscheiden, ob die Waffen als aufgegebenes Gepäck transportiert werden können. Sie müssen entladen, mit einer Sicherheitssperre versehen und sicher verpackt sein. Munition unterliegt den Gefahrgutbestimmungen der ICAO und IATA. Eine Ausnahme gilt für Polizeibeamte: Wenn sie sich beim Check-in und Einstieg durch ihren Dienstausweis ausweisen, dürfen sie ihre Waffe mitführen. In diesem Fall müssen sie die Waffe während des Fluges dem verantwortlichen Flugzeugführer übergeben, falls sie diese im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben bei sich tragen. Wenn du Gegenstände mitführst, die äußerlich oder durch ihre Kennzeichnung wie Waffen, Munition oder explosionsgefährliche Stoffe aussehen, musst du dies vor der Reise bei uns anmelden und offenlegen. Wir transportieren diese Gegenstände nur als aufgegebenes Gepäck oder Fracht.
Spielzeuggewehre aus Plastik oder Metall, Katapulte, Besteck, Rasierklingen (mit Sicherheits- oder offener Klinge), handelsübliche Spielzeuge, die als Waffe genutzt werden könnten, Stricknadeln, Sportschläger wie Billard-, Snooker- oder Polostöcke, Skateboards, Angelruten, Paddel und andere scharfe oder potenziell gefährliche Gegenstände dürfen nicht in die Kabine mitgenommen werden. Auch Nagelscheren, Nagelfeilen, Stielkämme und Spritzen sind im Fluggastraum verboten, außer sie dienen nachweislich medizinischen Zwecken während des Fluges, in diesem Fall musst du dies vorher bei uns anmelden. Alle diese Gegenstände dürfen nur im aufgegebenen Gepäck transportiert werden, wenn sie sicher verpackt sind. Flüssigkeiten dürfen auf Flügen und Anschlussflügen, die in der EU starten, nur eingeschränkt in die Kabine mitgenommen werden. Dazu zählen zum Beispiel Pflege- und Kosmetikprodukte. Alle Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. „Zipper“) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Medikamente und Spezialnahrung, wie Babynahrung, die du während des Fluges benötigst, dürfen außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden, müssen jedoch bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.

In deinem aufgegebenen Gepäck dürfen keine Gegenstände enthalten sein, die gefährlich, unsicher oder für den Transport ungeeignet sind , zum Beispiel wegen ihres Gewichts, ihrer Größe, Art oder Verderblichkeit (z. B. Lebensmittel), ihrer Zerbrechlichkeit oder Empfindlichkeit.Bitte packe außerdem keine Wertgegenstände in dein aufgegebenes Gepäck. Dazu zählen insbesondere:

  • Geld, Schmuck, Edelmetalle oder Edelsteine
  • Laptops, Kameras, Telefone oder andere elektronische Geräte (auch Zusatzakkus wie Powerbanks)
  • Wertpapiere, Ausweise, Muster, Haus- oder Autoschlüssel sowie Medikamente
Zusätzliche Akkus, Powerbanks, dürfen eine Kapazität von 100 Wattstunden pro Gerät nicht überschreiten. Pro Person sind maximal 5 Geräte erlaubt. Sie müssen so im Handgepäck verstaut werden, dass sie sofort zugänglich sind. Sogenannte „Powerbanks“ (mobile Zusatzakkus) dürfen aus Sicherheitsanlass nicht an Bord der Flugzeuge benutzt werden und müssen stets ausgeschaltet sein.

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