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FAQ – Häufig gestellte Fragen

In unserem FAQ-Bereich finden Sie umfassende Antworten auf Ihre Fragen rund um die Themen Flüge und das Reisen mit Berways. Hier bieten wir Ihnen detaillierte Informationen zu Gepäckbestimmungen, Check-in-Prozessen, Bordservices und vielem mehr.

Allgemein

Sie können auf www.berways.com einen Flug buchen.

Wenn Sie Ihre Buchung über www.berways.com vorgenommen haben, können Sie Änderungen über die Login/Sign-up-Seite vornehmen.

Falls Sie Ihren Flug über eine andere Plattform gebucht haben, wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner, bei dem Sie das Ticket erworben haben.

Eine Gruppenbuchung ist über unseren Kundenservice möglich, diesen erreichen Sie über https://support.berways.com/
Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Gesundheit von schwangeren Passagieren gelten folgende Bestimmungen: Schwangere können bis zur 27. Woche vor dem errechneten Geburtstermin ohne eine Flugtauglichkeitsbescheinigung spezielle befördert werden. Es kann jedoch erforderlich sein, den Mutterpass oder eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, um nachzuweisen, dass die 27. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist. Ab der 28. Woche ist eine Beförderung nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Bestimmungen auch für das Rückreisedatum gelten können. Nur mit einem ärztlichen Artest kann eine Ausnahme bis zur 32. Woche gewährt werden.
Sie können jederzeit unseren kostenlosen Online-Check-in nutzen. Am Flughafen müssen Sie dann nur noch Ihr Gepäck abgeben.

Sollten Sie berechtigt sein, können Sie am Flughafen den Check-in-Schalter nutzen. Die genaue Schalternummer erfahren Sie vor Ort.

Nein, Berways ist für alle da. Wenn Sie besondere Unterstützung am Flughafen benötigen, teilen Sie uns dies bitte im Voraus bei der Buchung mit. Bitte beachten Sie, dass eine gewisse Eigenständigkeit erforderlich ist, da wir keine speziellen Betreuer an Bord haben. Unsere Flugzeuge sind zudem nur bedingt barrierefrei.
Blindenhunde: Die Fluggesellschaft darf pro Flug nur zwei beeinträchtigte Fluggäste zusammen mit einem Blindenhund im Fluggastraum befördern. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur, wenn die Absicht, den Blindenhund mitzunehmen, bei der Buchung angegeben und von der Fluggesellschaft bestätigt wurde. Die Beförderung des Blindenhundes ist kostenlos.

Ein XL-Seat können Sie bei der Buchung oder später hinzubuchen.

XL-Seats sind oft Notausgänge, an diesen gelten besondere Richtlinien. Einige Personen dürfen nicht am Notausgang sitzen, da Sicherheitsauflagen der Behörden dies verbieten.

Dies betrifft:

  • Babys und Kinder unter 14 Jahren
  • Personen, die mit Kindern unter 14 Jahren und Babys reisen
  • Personen, die Tiere in der Kabine mitführen
  • Werdende Mütter
  • Körperlich und/oder geistig behinderte Personen
  • Personen, die durch ihre Körpermaße, Krankheit oder aus Altersgründen eingeschränkt beweglich sind
  • Personen, die weder Deutsch noch Englisch sprechen

Darüber hinaus müssen Sie bereit sein, dem Bordpersonal im Notfall behilflich zu sein. Unsere Check-in-Agenten sowie das Bordpersonal sind aus Sicherheitsgründen dazu verpflichtet, Ihre Angaben zu überprüfen.

Mit dem Erwerb der Flex-Option besteht die Möglichkeit einmal kostenlos umzubuchen (Tarifdifferenz möglich). Zudem Erstatten wir Ihnen den Flugbetrag, sofern uns noch keine Kosten entstanden sind.

Tarife und Gebühren

Kinder & Tiere

Die Beförderung von unbegleiteten Kindern ist im Alter bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht möglich.

Ab dem 16. Lebensjahr können Kinder alleine Reisen.

Kleinkinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen fliegen. Sie dürfen auf dem Schoß eines Erwachsenen reisen und benötigen keinen eigenen Sitzplatz, alternativ können Sie ein eignen Sitz buchen.

Babys unter 14 Tagen dürfen nicht reisen.

Wenn Ihr Kind älter als zwei Jahre ist oder zum Zeitpunkt des Flugs zwei Jahre alt wird, müssen Sie einen eigenen Sitzplatz für es buchen.

Kinder vom 2 bis einschließlich 12 Jahren zahlen 85 % des Flugpreises zuzüglich Steuern und Gebühren. 

Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines erziehungsberechtigten Erwachsenen fliegen.

Kleinkinder können in ihrem eigenen Kindersitz auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz befördert werden, sofern dies bis 48 Stunden vor Abflug angemeldet wurde. Der Kindersitz muss während des gesamten Fluges mit dem vorhandenen Sicherheitsgurt am Flugzeugsitz befestigt werden. Derzeit sind die Kindersitze Römer King Quickfix, Maxi Cosi Mico, Maxi Cosi City und Storchenmühle Maximum allgemein zugelassen. Die Zulassung weiterer Kindersitze ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Der Kindersitz muss in jedem Fall zertifiziert und entsprechend gekennzeichnet sein. Für einige Flugzeuge ist auch der Luftikid zugelassen.

Auf unseren Flügen sind zurzeit Tiere jeglicher Art nicht gestattet.

Gepäck

Wenn Sie bei Berways Ihr Smart Baggage aufgeben möchten, beachten Sie bitte, dass die Lithiumbatterie vor dem Check-in entfernt werden muss. Diese muss dann im Handgepäck mitgeführt werden, wenn das Gepäck in der Kabine transportiert wird. Auch wenn Ihr Smart Baggage in der Kabine befördert werden soll, muss die Lithiumbatterie vor dem Abflug ausgebaut werden. Leider können Smart Baggage mit fest verbautem Akku nicht befördert werden und sind an Bord verboten.

Sie können jederzeit über unsere Website ein zusätzliches Gepäckstück zu Ihrer Buchung hinzufügen.

Jeder Passagier darf ein kleines Handgepäck (max. 5 kg & 45 x 35 x 20 cm) mit an Bord nehmen. Ein größeres Handgepäckstück kann hinzugebucht werden. Auf ausgebuchten Flügen kann es vorkommen, dass wir Sie bitten, Ihr Handgepäck einzuchecken. Dies ist kostenfrei, wenn die Bestimmungen für Handgepäck erfüllt sind.

Jeder Fluggast kann bis zu 2 Gepäckstücke aufgeben, wobei jedes einzelne nicht schwerer als 32 kg sein darf

Aus Sicherheitsgründen muss Ihr Reisegepäck bestimmte Auflagen erfüllen und Beschränkungen einhalten. Ebenso sind besondere Maßnahmen und Vorschriften zu beachten. 

  • Es ist verboten, Gegenstände mitzuführen, die geeignet sind, das Flugzeug, die Ausrüstung an Bord oder Personen zu gefährden. Dazu gehören unter anderem Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive, ätzende oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe sowie flüssige Stoffe, die gemäß den Gefahrgutvorschriften als klassifiziert sind. Gefahrgut
  • Die Mitnahme von einzeln mitgebrachten Lithium-Batterien oder Lithium Akkumulatoren, wie sie in Laptop-Computern üblich sind, im aufgegebenen Gepäck ist nicht gestattet. – Es ist untersagt, Gegenstände zu befördern, die aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts oder ihrer Art für den Transport ungeeignet sind.
  • Der Fluggast darf weder im Handgepäck noch an der Person Waffen jeglicher Art, einschließlich Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen, sowie Behälter unter Gasdruck, die für Angriffs- oder Verteidigungszwecke verwendet werden können, mitführen. Ebenso sind Munition und explosionsgefährliche Stoffe untersagt. Benzinfeuerzeuge (Zippos) und E-Zigaretten sind ebenfalls verboten. Der Fluggast darf jedoch ein Gasfeuerzeug an seiner Person mitführen. 
  • Nur im aufgegebenen Gepäck dürfen Spielzeuggewehre (Plastik oder Metall), Katapulte, Besteck, Rasierklingen (sowohl mit Sicherheits- als auch offener Klinge), handelsübliche Spielzeuge, die möglicherweise als Waffe verwendet, werden können, Stricknadeln, Sportschläger und andere Sport- und Freizeitausrüstung, die als Waffe verwendet werden kann (z. B. Skateboard, Angelrute oder Paddel), sowie jegliche anderen scharfen Objekte transportiert werden. Dies gilt auch für Nagelscheren, -feilen, Stielkämme und Spritzen (außer für nachgewiesene medizinische Zwecke), sowie für Kerzen mit Gel-Anteil, Schuheinlagen mit Gel-Anteil, Schneekugeln oder ähnliche Dekorationen, unabhängig von Größe oder Flüssigkeitsmenge. Um Verletzungen zu vermeiden, müssen sämtliche scharfen Gegenstände im aufgegebenen Gepäck sicher und geschützt verpackt sein.

Kann Ihr Gepäck nicht in kompakten Behältnissen transportiert werden, wird dies als Sperrgepäck aufgegeben. Dieses wird – solange es nicht ein Gewicht von 23 kg überschreitet – mit normalem Reisegepäck gleichgestellt. So wird für jedes Gepäckstück lediglich der normale Zuschlag berechnet. Insgesamt können Sie maximal 5 Gepäckstücke à 32 kg pro Person mitnehmen.

Kann Ihr Gepäck nicht in kompakten Behältnissen transportiert werden, wird dies als Sportgepäck aufgegeben.

Sportgepäck wird als Sondergepäck behandelt und muss separat verpackt werden. Wir empfehlen, das Sportgepäck in einem stabilen Behälter aufzugeben. Beim Check-in muss erkennbar sein, dass es sich um Sportgepäck handelt. 

  • Sportgepäck bis 20 kg: Golfschläger, Ski und Skistiefel, Snowboards, Tauchausrüstung, Gleitschirme, Sportwaffen, Hochsprungstäbe bis 450 cm, Reitausrüstung
  • Sportgepäck bis 30 kg: Fahrräder, Surfbretter, Hängeleiter, Kanus und Kajaks

Bitte beachten Sie, dass E-Fahrräder nicht gestattet sind.

Sportwaffen, Munition und Gegenstände, die den Anschein von Waffen, Munition oder explosiven Stoffen erwecken, müssen vor Reiseantritt der Fluggesellschaft gemeldet werden. Die Beförderung solcher Gegenstände ist nur möglich, wenn sie den Bestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter als Fracht oder aufgegebenes Gepäck entsprechen. Weitere Einzelheiten werden bei der entsprechenden Anmeldung mitgeteilt.

Ja, bei Berways können Musikinstrumente als Handgepäck mitgenommen werden, sofern sie die Maße von vom gebuchten Handgepäck nicht überschreiten. Auch wenn sie die maximale Größe leicht überschreiten, dürfen folgende Musikinstrumente an Bord gebracht werden: Klarinetten, Flöten, Waldhörner, Oboen, Geigen und Trompeten.

Musikinstrumente wie Gitarren, die in einem Soft-Case transportiert werden, können in der Kabine ausschließlich auf einem zusätzlichen Sitzplatz (extra Ticket) befördert werden.

Die Mitnahme eines Rollstuhls pro eingeschränkten Fluggast ist kostenlos möglich, muss jedoch bei der Buchung angegeben werden. Motorbetriebene Rollstühle können aufgrund begrenzter Frachtraumkapazitäten nur eingeschränkt befördert werden. Der Rollstuhl muss in einem Zustand sein, der eine sichere Verladung und Beförderung gewährleistet. Ein Beförderungsanspruch besteht nur, wenn die geplante Mitnahme des Rollstuhls vorab unter Angabe von Abmessungen und Gewicht angemeldet und von der Fluggesellschaft bestätigt wurde. Es müssen insbesondere die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter eingehalten werden.

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